Krankmeldungen

Kurzfristige Versäumnisse (Krankheit, Unfall, Sturm etc.)

Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler und Schülerinnen sind zur unverzüglichen Information der Schule verpflichtet. Am Helmholtz-Gymnasium gilt folgende Praxis:

Vorläufige Entschuldigung (sie gilt für alle Schüler und Schülerinnen)

Am Tag des Fehlens wird morgens bis 9.00 Uhr im Sekretariat angerufen und das Fehlen gemeldet.

Folgende Angaben müssen gemacht werden:

  • Name des Kindes
  • Grund des Fehlens und voraussichtliche Dauer des Fehlens
  • Klasse/Klassenstufe des Kindes
  • Klassenlehre:in bzw. Tutor:in
  • Im Falle einer geplanten Leistungsfeststellung (Klassenarbeit, Test, Kolloquium etc.) müssen auch der Unterricht und die betroffene Lehrkraft genannt werden (z.B. „im Fach Biologie bei Frau XY wird heute eine Klassenarbeit geschrieben“).

Damit ist der vorläufigen Entschuldigungspflicht nachgekommen.

Endgültige Entschuldigung

Nach der vorläufigen Entschuldigung (s.o.) muss binnen drei Tagen eine ordentliche schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten in der Schule (bei dem/der Klassenlehrer:in/Tutor:in) eingegangen sein (= fristgerechte Entschuldigung).
Bei nicht fristgerechter Entschuldigung gilt eine versäumte Leistungsfeststellung als unentschuldigt versäumt und wird mit Note 6 bzw. 0 NP bewertet.

Volljährige Schüler und Schülerinnen sind für sich selbst entschuldigungspflichtig.

Versäumnisse aus schulischen Gründen (Ensemble-Proben, Exkursionen, SMV-Tätigkeiten, etc.)

  • Die Schülerinnen und Schüler informieren die Fachlehrkräfte, bei denen sie aus schulischen Gründen fehlen werden, vorzeitig (spätestens in der Stunde davor) über ihre Verhinderung.

Kurzzeitige Versäumnisse/Freistellungen aus persönlichen Gründen (Arzttermin, Führerscheinprüfung, etc.)

  • Bei kurzzeitigen Verhinderungen wie z.B. Kieferorthopädietermin fragt der Schüler vor der Terminvereinbarung zunächst die vom Versäumnis betroffene Fachlehrkraft um Erlaubnis. Wird die Erlaubnis erteilt, wird spätestens zum Termin eine schriftliche Begründung für die Beurlaubung bei der Klassenlehrkraft/Tutor:in abgegeben.

Längerfristige Versäumnisse/Freistellungen aus persönlichen Gründen (Hochzeitsfeier, Meisterkurs, etc.)

  • Bei Freistellungen von bis zu zwei Tagen stellen die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Antrag bei der Klassenlehrkraft /Tutor:in, der/die den Antrag prüft.
  • Bei längerfristigen Freistellungen stellen die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung.

Die Langversion dieser Regelung können Sie hier herunterladen